Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen Veranstaltungen der Kirche zu ermöglichen, ist selbstverständliches christliches Handeln. Nicht zuletzt deshalb wird die Barrierefreiheit in den Kirchengebäuden stetig verbessert.
Besonderen Unterstützungsbedarf haben Gemeindemitglieder mit körperlicher Behinderung, mit geistiger Behinderung und mit Sinnesbehinderungen (wie Gehörlosigkeit, Blindheit, Taubblindheit) sowie ihre Angehörigen.
Für Kirchenmitglieder mit Hörschädigungen gibt es spezielle Angebote; zum Beispiel sind sie zu Gottesdiensten mit Übersetzung in die Gebärdensprache eingeladen.
Der von Bezirksapostel Michael Ehrich herausgegebene Leitfaden Inklusion in Gemeinde und Kirche verhilft dazu, das Verständnis für diese Gemeindemitglieder weiter zu fördern und den Gedanken der Inklusion in den Gemeinden zu verankern und zu leben.
Auch gibt es in der Gebietskirche Süddeutschland einen ehrenamtlich tätigen Beauftragten, der Ansprechpartner für die Glaubensgeschwister mit Behinderungen und ihre Angehörigen ist und sich für ihre Belange einsetzt. Zudem gibt es in jedem Apostelbereich einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zum Thema Inklusion (Kontaktmöglichkeiten siehe unten).
Es gilt: Das behinderungsbedingte individuelle Anderssein möge für alle Gemeindemitglieder normal sein!
Kontaktdaten des Inklusionsbeauftragen der Gebietskirche und der jeweiligen Apostelbereiche sind auf nak-sued.de abrufbar.